Emotionale Balance - Stärke aus Gefühlen schöpfen - für pflegende Angehörige
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- Termin:
- 22. September 2026
- Beginn:
- Uhr
- Ende:
- Uhr
- Veranstaltungsort:
- ÖGKV Veranstaltung | Publikation | Forschung GmbH, Wilhelminenstraße 91/IIe, 1160 Wien
- Bewertung:
- 6 Stunden; 12 ÖGKV PFP®
- Freie Plätze:
- 15 von 15
- Mindestteilnehmer:
- 10
- Höchstteilnehmer:
- 15
Referent:in
22.09.2026 | - | Alice Kroboth |
Zielgruppe
Pflegende und betreuende An- und Zugehörige, die regelmäßig emotionale und körperliche Belastung durch die Pflege, Betreuung und Begleitung von Familienmitgliedern oder ihrem Umfeld erleben, interessierte Personen in Gesundheitsberufen
Beschreibung (Kompetenzerwerb)
Ziel dieser Fortbildung:
- pflegende und betreuende An- und Zugehörige bekommen ein besseres Verständnis für Ihre eigene Gefühlswelt und lernen, Emotionen bewusst wahrzunehmen und anzunehmen.
- Alltagsnahe Strategien zur emotionalen Selbstfürsorge
- geschützter Raum, um persönliche Erfahrungen zu teilen und voneinander zu lernen.
Inhalte
- Einführung in die Gefühlswelt
- Die emotionale Achterbahn im Pflegealltag
- Selbstfürsorge und Achtsamkeit
- Kommunikation und emotionale Entlastung
- Ressourcen aktivieren und Resilienz stärken
Organisation
ÖGKV GmbH
Wilhelminenstraße 91/IIe, 1160 Wien
T: 01 4782710
bildung@oegkv.at, https://oegkv.at/
Preisinformation
Zuwendungen zu den Kosten von Pflegekursen nach §21a BPGG
Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung:
• Der:die Zuwendungswerber:in ist ein:e nahe:r Angehörige:r der pflegebedürftigen Person.
• Die pflegebedürftige Person bezieht Pflegegeld zumindest der Stufe 1. • Das Netto-Gesamteinkommen des:der Zuwendungswerbers:Zuwendungswerberin übersteigt nicht den Betrag von monatlich EUR 2.000,00.
• Teilnahme an einem oder mehreren professionellen, kostenpflichtigen Präsenz- oder Onlinekursen zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung.
• Die Kurse können sich unter anderem mit Basiswissen, Sturzvermeidung, Umgang mit dementiellen Beeinträchtigungen oder Tipps zur Körperpflege befassen.
Die jährliche Höchstzuwendung beträgt pro pflegebedürftiger Person EUR 200,00.
Das Formblatt für das Ansuchen ist der Homepage des Sozialministeriumservice (https://www.sozialministeriumservice.gv.at/) zu entnehmen und kann bei der zuständigen Sozialministeriumservice-Landesstelle eingebracht werden
Preis für Mitglieder EUR 132,00
Preis für Nicht-Mitglieder EUR 144,00